Allgemeine Geschäftsbedingungen der Datogra GmbH für das Produkt DataDiver ®
§ 1 Der Vertragsgegenstand
(1) Der Vertragsgegenstand wird wie folgt beschrieben:
a) Bei DataDiver handelt es sich um eine internetgestützte Anwendung zur Visualisierung von statistischen Daten. Die statistischen Daten stammen von amtlichen Quellen, mit denen Datogra Weiterverbreitungsabkommen für diese Daten geschlossen hat. Das System wird auf dem Server von Datogra bereitgestellt. Der Kunde erhält von Datogra Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), mit denen er sich auf der Internetseite von Datogra zur Nutzung von DataDiver anmeldet.
b) Datogra behält sich vor regelmäßig seiner Wartungspflicht nachzukommen. Datogra wird sich bemühen, diese Wartungsarbeiten auf einen möglichst kurzen Zeitraum zu beschränken.
c) Datogra bietet dem Kunden einen technischen Support. Innerhalb der DataDiver Anwendung kann der Kunde jederzeit schriftliche Supportanfragen stellen. Für die Inanspruchnahme des Supports ist es erforderlich als registrierter Nutzer angemeldet zu sein. Die Antwort auf Supportanfragen erfolgt ebenfalls schriftlich innerhalb der DataDiver Anwendung und zwar innerhalb von 24 Stunden, sofern sie innerhalb unserer Geschäftszeiten gestellt wurde. Der Support bezieht sich ausschließlich auf technische und nicht auf inhaltliche Fragen.
(2) Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computers.
(3) Der Kunde versichert durch die Einverständniserklärung zu diesem Vertrag, eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft zu sein, die bei Abschluß des vorliegenden Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 BGB). Dem Kunden ist bewusst, dass vorliegender Vertrag als im Unternehmensverkehr abgeschlossen gilt.
§ 2 Vergütung, Vetragsbeginn, -laufzeit und -kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt ab Zugang der Einverständniserklärung zu diesem Vertrag bei Datogra.
(2) Datogra behält sich in jedem Fall vor die Authentizität und die Bonität des Kunden zu überprüfen. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass Datogra wesentliche Einwände gegen einen Vertragsabschluss hat, so steht Datogra ein sofortiges Rücktrittsrecht zu.
(3) Die Höhe der Vergütung, die Art der Zahlung, die Vertragslaufzeit und die Kündigung im Einzelfall richten sich nach der jeweils vom Kunden gewählten Nutzungsart. Im Einzelnen werden die Nutzungsarten wie folgt beschrieben
(4) Ein Nutzungrecht an DataDiver setzt sich zusammen aus einem Abonnement und einem Kontingent von so genannten DataDigits. DataDigits sind quantitative Nutzungseinheiten, die durch den sukzessiven Abruf von Daten verbraucht werden.
a) Testabbonnement
Bei einem Testabbonement erhält der Kunde das Recht, DataDiver für einen individuell vereinbarten Zeitraum ab Vertragsbeginn zu nutzen, sofern er über ein ausreichendes Kontingent von DataDigits verfügt. Dem Testabonnement ist ein individuelles Kontingent von DataDigits zugeordnet. Der Erwerb von Extrakontingenten ist für ein Testabbonnement nicht möglich.
b) Vierteljahresabonnement
Beim Vierteljahresabonnement erwirbt der Kunde das Recht DataDiver für den Zeitraum von drei Monaten ab Vertragsbeginn zu nutzen, sofern er über ein ausreichendes Kontingent von DataDigits verfügt. In der Nutzungsart Vierteljahreabonnement ist ein Kontingent von 5.000 DataDigits enthalten. Das Entgelt für das Vierteljahresabonnement beträgt 70,00 Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
c) Jahresabonnement
Beim Vierteljahresabonnement erwirbt der Kunde das Recht DataDiver für den Zeitraum von zwölf Monaten ab Vertragsbeginn zu nutzen, sofern er über ein ausreichendes Kontingent von DataDigits verfügt. In der Nutzungsart Jahreabonnement ist ein Kontingent von 25.000 DataDigits enthalten. Das Entgelt für das Jahresabonnement beträgt 199,00 Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
d) Extra Kontingente
Für den Fall, dass der Kunde vor Ablauf der Gültigkeitsfrist eines Abonnements sein Kontigent aufgebracht haben sollte, kann der Kunde zusätzliche Kontingente von DataDigits erwerben. Für Testabonnements können keine Extrakontingente erworben werden.
e) Übertragung von Restkontigenten
Sollte nach Ablauf der Gültigkeitsfrist eines Abonnements ein Restkontingent bestehen, so kann der Kunde dieses Restkontigent in ein neues Abonnement übernehmen, sofern das neue Abonnement innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ablauf des vorherigen Abonnements erfolgt. Ein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes von nicht aufgebrauchten DataDigits besteht nicht.
f) Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus den jeweils gewählten Abonnementlaufzeiten.
g) Zahlungsart
noch einzutragen
(5) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Vertragspartner die in diesem Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, sowie insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird. Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts in Verzug ist.
(6) Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, sollten selbst aus nicht vorhersehbaren Gründen 60% aller Daten nicht mehr verfügbar sein, auf welche zu Beginn der Vertragslaufzeit noch Zugriff bestand.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Kunde die vom Anbieter erteilten Hinweise befolgen.
(2) Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss hierfür gegebenfalls auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
(3) Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht. Der Kunde stellte insbesondere sicher, dass seine Zugangsdaten weder an Dritte weitergegeben werden noch durch Dritte einsehbar sind.
§ 4 Pflichtverletzungen des Kunden, Vertragsstrafe, Kündigungsrecht des Anbieters
(1) Der Kunde ist zur pünktlichen Zahlung des Entgelts verpflichtet. Bei einer Zahlungsverzögerung von mehr als zwei Wochen ist Datogra zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt.
(2) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen eine eventuelle Verpflichtung, keinem unberechtigten Dritten die Softwarenutzung zu ermöglichen, behält sich Datogra vor, die unberechtigte Drittnutzung gesondert geltend zu machen. Darüber hinaus ist Datogra berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu sperren.
(3) Die Verfolgung weitergehender Ansprüche, etwa nach dem Urheberrechtsgesetz, sowie insbesondere auch von sonstigen Schadensersatzansprüchen bleibt in allen Fällen vorbehalten.
§ 5 Mängelansprüche und Kündigungsrecht des Kunden
(1) Von Datogra zu vertretende Mängel an der Software sowie Mängel an eventuell zur Verfügung gestellter vertragsgegenstädlicher Daten werden von Datogra nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung behoben. Ausdrücklich wird festgestellt, dass Datogra nicht für Mängel haftet, welche nicht in der eigenen Risikosphäre liegen. Insbesondere steht Datogra nicht für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten statistischen Daten ein.
(2) Der Kunde darf eine mögliche Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Engelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
(3) Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsmäßigen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
§ 6a Haftung
(1) Datogra haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungshilfen wird die Haftung auf das fünffache des durchschnittlich monatlich zu zahlenden Engelts beschränkt. Des weiteren haftet Datogra nur für solche Schäden, deren Ursache eindeutig der eigenen Risikosphäre zuzuordnen sind. Insbesondere haftet Datogra nicht für Funktionsstörungen, die auf mutwillige Sachbeschädigung von Seiten Dritter zurückzuführen sind. Datogra haftet ebenfalls nicht für eine etwaige Unrichtigkeit der zur Verfügung gestellten statistischen Daten.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen.
(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Anfertigung von Sicherungskopien durch Datogra soll alle 24 Stunden erfolgen.
§ 6b Zusätzliche Haftungsbestimmungen für Kunden außerhalb Deutschlands
Für Kunden außerhalb Deutschlands gelten zusätzliche Haftungsbestimmungen, die in Anlage I zu diesen AGBs festgelegt sind.
§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Datogra gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Kunden übermittelten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere das Teledienstedatenschutzgesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz.
(2) Datogra unterrichtet hiermit den Kunden, personenbezogene Daten zu erheben, zu bearbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages notwendig ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass diese Daten von Datogra gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Kunden und des Zwecks dieses Vertrages notwendig ist.
(3) Datogra wird alle Informationen und Daten vertraulich behandeln, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses vom Kunden zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Informationen über vom Kunden verwendete Methoden, Verfahren und Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsverbindungen, Preise sowie Informationen über die Vertragspartner des Kunden. Datogra ist ferner verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Informationen und Daten des Kunden durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
(4) Datogra ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen.
(5) Die Geheimhaltungspflicht gilt nach Vertragsende noch drei weitere Jahre.
(6) Datogra haftet nicht für eventuelle Verstöße gegen Bestimmungen datenschutzrechtlicher Natur, die aus missbräuchlicher Nutzung des durch die Verwendung der Software entstehenden Datenbestandes durch den Kunden selbst entstehen.
§ 8 Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen des Anbieters erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der Anbieter hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
§ 9 Kollision mit anderen Geschäftbedingungen
Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
§ 10 Hinweis- und Kenntnisnahmebestätigung
Dem Kunden ist die Verwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt. Er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
§ 11 Rechtswahl
Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird München als Gerichtsstand vereinbart.
§ 13 Sprachliche Fassung
Die Parteien vereinbaren, dass allein die Deutsche Fassung dieser AGB massgebend ist.
Anlage I zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Datogra GmbH für das Produkt DataDiver
Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
(i) Der Kunde willigt ein, dass der Gebrauch von DataDiver und allen darin enthaltenen Dienstleistungen und Funktionen einschließlich, aber nicht beschränkt auf Inhalt, Dienstleistungen, Waren oder Anzeigen ohne Mängelgewähr und gemäß Verfügbarkeit angeboten werden. Datogra übernimmt keine Gewährleistung jeglicher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend, bezüglich der angebotenen Dienstleistung einschließlich, aber nicht beschränkt auf allgemeine Gebrauchstauglichkeit, Bestehen von rechtmäßigem Eigentum und die Nichtverletzung von Schutzrechten, Rechtsansprüchen oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder Gebrauch.
(ii) Datogra übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Dienstleistung mit der Ausrüstung des Kunden kompatibel ist, oder dass die Dienstleistung bzw. E-Mails, die von Datogra oder deren Vertretern gesandt werden, frei sind von Fehlern, Computer-Viren, Computer-Würmern oder "Trojanischen Pferden" bzw. anderen gefährlichen, invasiven oder beschädigten Dateien. Darüber hinaus haftet Datogra für keine Schäden, die aufgrund derartiger, zerstörerischer Eigenschaften bei übermittelteten Daten auftreten können. Der Kunde willigt ein, dass Datogra, deren Lieferanten und Erfüllungsgehilfen keine Haftung übernehmen für:
(i) jegliche Verletzung oder Beschädigung, die entweder durch Fahrlässigkeit seitens Datogra, deren Angestellten, Subunternehmer, Bevöllmächtigten, Lieferanten oder auf andere Weise in Verbindung mit der Dienstleistung in Zusammenhang stehenden Personen und Unternehmen entstanden sein kann, weder für entgangene Profite, Verluste, Bußzahlungen, Folgeschäden oder jedwede Forderung Dritter gegenüber Datogra
(ii) jede Art von Fehlern, Ungenauigkeiten, Unterlassung, Verzögerung oder anderweitige Fehler in der Dienstleistung, die durch die Computer-Ausrüstung des Kunden oder der Art und Weise des Gebrauchs der Dienstleistung durch den Kunden entstehen. Der Inhalt anderer Internetseiten, Dienstleistungsangebote, Warenangebote oder Anzeigen, die mit der Dienstleistung verknüpft sein können, liegen außerhalb der Überwachung und Kontrolle von Datogra. Datogra ist daher weder für die Verfügbarkeit, noch den Inhalt oder die Richtigkeit anderer Internetseiten, Dienstleistungs- oder Warenangebote verantwortlich, die mit dem Datogra Dienstleistungsangebot verknüpft sein können, oder innerhalb des Datogra Dienstleistungsangebots beworben werden. Datogra übernimmt daher:
a. keine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, die mit der Verwendung von Verknüpfungen (Links) in Zusammenhang stehen, die entweder innerhalb des DataDiver zur Verfügung stehen oder von außen auf DataDiver hin verweisen;
b. keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Nutzbarkeit oder Eignung anderer Internetseiten, Dienstleistungs- und Warenangebote oder Anzeigen, die mit DataDiver verknüpft sein können;
c. keine Billigung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, von Internetseiten, Dienstleistungs- und Warenangeboten oder Anzeigen, die mit DataDiver verknüpft sein können. Datogra ist nicht verantwortlich für die Zuverlässigkeit oder die fortlaufende Verfügbarkeit von Telefonleitungen, drahtlosen Diensten, Kommunikationsmedien und Kommunikationsgeräten, die der Kunde für den Zugriff auf DataDiver verwendet. Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass Datogra bzw. deren Erfüllungsgehilfen jederzeit die Möglichkeit haben, den Zugriff auf den Inhalt des Dienstleistungsangebots gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen blockieren oder untersagen können.
(iii) Der Kunde willigt ein, dass:
(i) DataDiver nur zu Informationszwecken dient und nicht zum Zwecke des Treibens von Handel;
(ii) DataDiver Informationen enthält, die von nationalen und internationalen Anbietern stammen, einschließlich nationalen und internationalen Börsen sowie von anderen Quellen;
(iii) Datogra keine Gewährleistung für Abfolge, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Pünktlichkeit der Informationen in DataDiver übernimmt;
(iv) das Angebot bestimmter Teile von DataDiver den allgemeinen Geschäftsbedingungen anderer Vereinbarungen unterliegen kann, in denen Datogra Vertragspartner ist;
(v) keine der Informationen im DataDiver Internetangebot eine
Empfehlung, ein Angebot oder eine Meinung von Datogra darstellt, die den Kunden in seinen Handlungen, Bewertungen, Tätigkeiten und Geschäftsvorgängen beeinflussen oder beraten soll;
(vi) die Informationen innerhalb des DataDiver Dienstleistungs-angebots nicht für die Nutzung durch oder die Verteilung an natürliche oder juristische Personen vorgesehen ist, die einer Jurisdiktion unterliegen oder einem Staat angehören, in denen die Nutzung von DataDiver oder die Verteilung von Informationen aus DataDiver im Gegensatz zu dort geltendem Recht oder dort geltenden Berstimmungen steht. Dementsprechend gilt, gleichwohl es im Gegensatz zu den hier dargelegten Bestimmungen stehen könnte, dass Datogra, deren Vertreter und Angestellte, aktive Teilhaber, Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Rechtsnachfolger, Bevollmächtigte und Lieferanten sowie deren Mittler und Erfüllungsgehilfen weder mittelbar noch unmittelbar in irgendeiner Weise vom Kunden oder von Dritten haftbar gemacht werden können für:
(a) Ungenauigkeiten, Fehler oder Auslassungen innerhalb DataDiver einschließlich aber nicht begrenzt auf Kursangaben und Finanzdaten
(b) Verzögerungen, Fehler, Unterbrechungen in der Übertragung oder der Zustellung von Informationen über DataDiver;
(c) Verluste oder Schäden, die daraus resultieren können oder sich aus anderweitigem Grund ereignen, der mit einer Fehlleistung von DataDiver in Zusammenhang steht;
(iv) Unter keinen Umständen, einschließlich aber nicht begrenzt auf Fahrlässigkeit, sind Datogra, deren Lieferanten und Erfüllungsgehilfen haftbar für mittelbare und unmittelbare Schäden, Folgeschäden bzw. besondere, strafrechtlich oder exemplarisch erwirkte Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Datogra ausdrücklich auf die Möglichkeit von Schäden hingewiesen wurde, die aufgrund der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung von DataDiver bzw. von Verknüpfungen und Programmteilen innerhalb von DataDiver oder des Angebots gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen können, einschließlich aber nicht beschränkt auf Einnahmeverluste oder erwartete Profite und Geschäftsabschlüsse. Anwendbares Recht führt nicht zur Einschränkung oder Ausschluss der Haftung oder von Folgeschäden. In keinem Fall überschreitet die Gesamthaftung von Datogra gegenüber dem Kunden für alle Schäden, Verluste und Klageansprüche (ob in Einklang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus unerlaubter Handlung heraus, einschließlich aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) den möglichen Betrag, der vom Kunden für den Zugriff auf das DataDiver Internetdienstleistungsangebot bezahlt wurde.
Schadenersatz
Der Kunde willigt ein, dass er Datogra, ihre Angestellten, Vertreter, Lieferanten, Tochtergesellschaften und Erfüllungsgehilfen auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten gegen Schadenforderungen, Rechtsstreitigkeiten, Klagen und andere Verfahren jeder Art bezüglich der Haftung sichert, rechtlich vertritt und freistellt, soweit ein solcher Anspruch, eine solche Klage oder solches Verfahren, das sich gegen Datogra, ihre Angestellten, Vertreter, Lieferanten, Tochtergesellschaften und Erfüllungsgehilfen richtet, in Verbindung mit der Internetdienstleistung DataDiver bzw. darin enthaltenen Verknüpfungen jeglicher Art steht oder darauf begründet ist, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
(i) die Nutzung von DataDiver durch den Kunden oder einer anderen Person auf dem Computer des Kunden;
(ii) die Nutzung des DataDiver Kundenkontos (Account) durch den Kunden oder gegebenenfalls eine andere Person;
(iii) die Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden oder gegebenenfalls eine andere Person, die den Computer (oder das Kundenkonto) des Kunden nutzt;
(iv) Schadenforderungen, die sich aus jedweder Nutzung der Internetdienstleistung DataDiver durch den Kunden oder eine Person, die den Computer (oder gegebenenfalls das Benutzerkonto des Kunden) nutzt, ergeben und das geistige Eigentumsrecht oder die Persönlichkeitsrechte Ditter verletzt, beleidigend oder verleumderisch ist, oder anderweitig zur Verletzung oder Schädigung Dritter führt;
(v) Löschungen, Hinzufügungen, Einfügungen oder Änderungen am Inhalt der Internetdienstleistung DataDiver oder jedwede unbefugte Nutzung der Internetdienstleistung DataDiver durch den Kunden oder eine Person, die den Computer des Kunden nutzt (oder gegebenenfalls dessen Benutzerkonto);
(vi) Falschangaben oder die Verletzung von in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertretungs- und Gewährleistungspflichten durch den Kunden;
(vii) Verletzungen von vertraglichen Verpflichtungen, denen der Kunde gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme sämtlicher Kosten, Schadenersatzforderungen und Ausgaben, einschließlich aber nicht begrenzt auf angemessene Anwaltsgebühren, die in Zusammenhang mit derartigen Schadenforderungen, Rechtsstreitigkeiten, Klagen und anderen Verfahren stehen. Datogra behält sich das Recht vor, die alleinige Verteidigung und Verfahrenskontrolle auf eigene Kosten in jeder Angelegenheit zu übernehmen, sofern sie als Schadenersatzersatzleistung gegenüber dem Kunden besteht. In diesem Fall arbeitet der Kunde bei der Ausschöpfung aller für die Verteidigung verfügbaren Rechtsmittel mit Datogra zusammen. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die angemessenen Anwaltsgebühren der von Datogra beauftragten Prozessbevöllmachtigten zu übernehmen, die in Verbindung mit sämtlichen Klagen, die seitens Datogra gegen den Kunden gemäß den für die Internetdienstleistung geltenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt werden. Dies gilt in vollem Umfang auch für Gerichtsverfahren, die sich aus der Unterlassung, Datogra gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schadlos zu halten, ergeben.